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Jahn Partnerverein
Der VfR Niederhausen darf sich ab sofort Jahn Partnerverein nennen. Gemeinsam mit dem @SSV Jahn Regensburg möchten wir den Fußball in der Region Ostbayern stärken.





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Dorferneuerung Niederhausen


Dorferneuerung Niederhausen

Die Teilnehmergemeinschaft

Die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet bilden eine Teilnehmergemeinschaft. Diese ist eine eigene Körperschaft des öffentlichen Rechts und besteht für die Dauer des Verfahrens.

Die Teilnehmergemeinschaft hat eigene Aufgaben und übertragene staatliche Aufgaben. Im eigenen Aufgabenbereich handelt sie im Rahmen der Gesetze nach eigenem Ermessen. Im übertragenen Aufgabenbereich ist sie ein Vollzugsorgan der staatlichen Verwaltung und an Weisungen gebunden.

Eigene Aufgaben sind die Herstellung von gemeinschaftlichen Anlagen in Flur und Dorf (zum Beispiel Straßen, Wege, Gewässer, Plätze) soweit es der Zweck der Neuordnung erfordert und die Ausführung der erforderlichen Maßnahmen zum Gewässer-, Boden- und Naturschutz. Ferner gehört die Unterhaltung der im Verfahren erstellten Anlagen bis zur Übergabe an den Unterhaltspflichtigen dazu. Die Teilnehmergemeinschaft muss auch die zu leistenden Beiträge (Geld- und Sachleistungen) festsetzen und aufbringen.

Übertragene Aufgaben sind zum Beispiel Aufstellung von Plänen nach den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes, Feststellungen zu Grundstücken, Bestimmungen über Beiträge der Teilnehmer.

Organe der Teilnehmergemeinschaft sind

  • Teilnehmerversammlung
  • Vorstand


Die Teilnehmerversammlung

Die Teilnehmerversammlung

  • wählt die Mitglieder des Vorstands und ihre Stellvertreter,
  • kann vom Vorstand Auskunft über seine Tätigkeit verlangen,
  • kann zu Fragen Stellung nehmen, zu denen der Vorstand zu hören ist,
  • kann eine Satzung über die Befugnisse der Teilnehmerversammlung und das Verfahren bei Wahlen beschließen.

Sitz und Stimme haben die Teilnehmer des Verfahrens (siehe Teilnehmergemeinschaft).


Der Vorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung an die Weisungen des Amts für Ländliche Entwicklung gebunden.

Der Vorsitzende ist ein Beamter des Amtes für Ländliche Entwicklung. Dem Vorstand gehören außerdem fünf Mitglieder für Niederhausen und zwei Mitglieder für Mienbach an. Als Vertreter der Marktgemeinde Reisbach gehört im Bürgermeister Sepp Steinberger an.

Die Amtsperiode dauert sechs Jahre.

Die Sitzungen des Vorstands finden üblicherweise im Rathaus Reisbach statt. Grundsätzlich sind die Sitzungen öffentlich (ähnliche Regelung wie bei Gemeinderatssitzungen). Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der Sitzungen werden ortsüblich bekannt gemacht, das heißt es werden Aushänge in den Schaukäsen am Rathaus und am Dorfplatz Niederhausen angebracht. Darüber hinaus informiert der Vorstand über Sitzungen in der örtlichen Presse und auf dieser Internetseite (Veranstaltungen).

Zusammensetzung des Vorstands (Wahl der Teilnehmerversammlung am 11.03.2010):

Vorsitzender TOI Anton Mittermeier, Amt für Ländliche Entwicklung
Markt Reisbach Sepp Steinberger, 1. Bürgermeister
 
  Mitglied Vertretung
Niederhausener Mitglieder Josef Brunner Willi Denz
Helmut Ettengruber Josef Grasberger
Franz Xaver Schied Marlene Schuder
Bernhard Schömaier Sylvia Büngener
Harald Schönmaier Günter Gedweg
Mienbacher Mitglieder Gerhard Aigner Thomas Sichart
Alfons Weidinger Xaver Salzberger

Zum Örtlich Beauftragten wurde Harald Schönmaier bestellt. Pflanz- und Wegebaumeister ist Josef Brunner.



 

28.3.2024
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